Voraussetzungen für einen bestandenen Mittelschulabschluss:
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Besuch der 9. Jahrgangsstufe |
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Erfüllung der Vorrückungsbestimmungen:
Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als 4. Die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. Vorrückungsfächer: Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer, ausgenommen Sport |